Fälligkeit der Identitätskarten in Papierform

Die EU‑Verordnung 2019/1157 legt fest, dass italienische Identitätskarten in Papierform ab dem 3. August...

Veröffentlichungsdatum:

02.02.2026

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Beschreibung

Die EU‑Verordnung 2019/1157 legt fest, dass italienische Identitätskarten in Papierform ab dem 3. August 2026 ungültig werden. Dies betrifft sowohl die Verwendung im Ausland als auch innerhalb Italiens.

Die Gemeinde Toblach fordert daher alle Bürger*innen mit einer Papier‑ID auf, rechtzeitig eine elektronische Identitätskarte (EIK/CIE) im Meldeamt zu beantragen.

Für den Termin erforderlich:

  • alte Identitätskarte
  • aktuelles Passfoto
  • Steuernummer oder Gesundheitskarte
  • Kosten: 22 € (bar oder Bancomat)


Informationsschreiben

Kontakt

Bürgermeister

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 TOBLACH

Demografische Dienste

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 Toblach+39 0474 970500meldeamt@toblach.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 02.02.2026, 15:17 Uhr

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