Pilze sammeln

Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. geregelt. ...

Veröffentlichungsdatum:

08.07.2024

Lesedauer

< 1 Minute

Kategorien
Steinpilze

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Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. geregelt.


Voraussetzungen für das Pilzesammeln

  • außerhalb der Wohnsitzgemeinde: Einzahlung Fixgebühr von € 10,00 zugunsten der Gemeinde, in welcher man sammeln möchte (einmalige Zahlungen auch für mehrere gerade Tage möglich) und Personalausweis
  • innerhalb der Wohnsitzgemeinde: nur Personalausweis


EINZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN:

  • Online über folgenden Link: Klick
  • Im Standes- und Meldeamt der Gemeinde in bar oder mit Bankomat


Weiter Informationen finden Sie hier


Kontakt

Demografische Dienste

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 Toblach+39 0474 970500meldeamt@toblach.eu

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Zuletzt aktualisiert: 30.09.2024, 15:10 Uhr

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