Reglement für die Zuweisung von Altenwohnungen

Die Gemeinde Toblach vergibt Wohnungen an ältere oder beeinträchtigte Personen nach klaren sozialen Regeln und Kriterien.

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Veröffentlichungsdatum

08.08.2006

Beschreibung

Wer in Toblach wohnt, mindestens 60 Jahre alt oder körperlich eingeschränkt ist und noch selbstständig leben kann, darf eine Wohnung beantragen. Die Gemeinde prüft alle Anträge sorgfältig und achtet auf Dinge wie Gesundheit, Einkommen und Familiensituation. Wer eine Wohnung bekommt, muss sie pflegen, sich an die Regeln halten und kann sie verlieren, wenn er sie falsch nutzt.

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Kontakt

Sekretariat

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 Toblach+39 0474 970521sekretariat@toblach.eu

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Veröffentlichungsdatum

08.08.2006

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Zuletzt aktualisiert: 31.07.2025, 16:30 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen