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Parkgenehmigungen werden von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr ausgestellt.
Gesetzliche Grundlage
Art. 13 comma 1 lettera a, Art. 14 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Letzte Aktualisierung: 30.06.2026