Festlegung Fristen für die Vorlage der Ansuchen um Gewährung von Beiträgen, Zuschüssen und anderweitigen wirtschaftlichen Vergünstigungen

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Festlegung Fristen für die Vorlage der Ansuchen um Gewährung von Beiträgen, Zuschüssen und anderweitigen wirtschaftlichen Vergünstigungen



Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Gemeindeausschuss die Fristen für die Vorlage der Ansuchen um Gewährung von Beiträgen, Zuschüssen und anderweitigen wirtschaftlichen Vergünstigungen für das Jahr 2024 festgelegt hat. Eventuelle Ansuchen müssen bis 17.10.2023 eingereicht werden. Es müssen diese Vorlagen verwendet werden.

 

DER BÜRGERMEISTER
Martin Rienzner

28.07.2023

DEU