Zuständig für diesen Bereich:

Technischer Dienst

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 Toblach

Urbanistik

Gemeindedienstleistungen, Dokumente, Ämter, Nachrichten und Veranstaltungen zum Thema Urbanistik

Im Blickpunkt

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Neuigkeiten

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Neuigkeit - 08.01.2024

Gemeindeentwicklungs- programm für Raum und Landschaft

Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Neuigkeit - 06.04.2023

Informationen über konventionierten Wohnbau

Informationen über konventionierten Wohnbau

Veranstaltungen

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Termine

Ergebnisse: 2
Termin - 30.01.2025

Sitzungen Gemeindekommission für Raum und Landschaft

Sitzungstermine: Ansuchen abzugeben innerhalb: Mittwoch, 29.01.2025 / Donnerstag, 30.01.2025 Mittwoch,...

Termin - 29.01.2025

Sitzungen GKRL für landschaftsrechtliche Genehmigungen und Sektion Bauwesen

Sitzungstermine:  Ansuchen abzugeben innerhalb: Mittwoch, 29.01.2025 / Donnerstag, 30.01.2025 Mittwoch,...

Verwaltung

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Gremium

Gemeindekommission für Raum und Landschaft

Die Zusammensetzung, die Ernennung und die Ersetzung der Mitglieder und Ersatzmitglieder, die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten für die Beschlussfassung der GKRL sowie der Vorsitz derselben sind durch Artikel 4 des LG Nr. 9/2018, in geltender Fassung, geregelt.  Den Vorsitz der GKRL übernimmt der Bürgermeister oder dessen Vertretung und bei Verhinderung des Vorsitzenden das jeweilige Ersatzmitglied. Die GKRL in vollständiger Zusammensetzung laut Artikel 4 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018 gibt in folgenden Fällen ihre begründete Stellungnahme ab: im Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms und des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 53 des LG Nr. 9/2018 und im Verfahren zur Änderung des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 54 Absätze 1 und 2 des LG Nr. 9/2018; im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Gefahrenzonenplans laut Artikel 56 und Artikel 53 des LG Nr. 9/2018; im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Durchführungsplans, Wiedergewinnungsplans und Neugestaltungsplans laut Artikel 60 des LG Nr. 9/2018; im Verfahren zum Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden an einem anderen Standort laut Artikel 17 Absatz 4 dritter und vierter Satz des LG Nr. 9/2018, wobei diese begründete Stellungnahme bindend ist; im Verfahren für die vollständige oder teilweise Umwandlung bestehender Baumasse in Abweichung von den geltenden Planungsinstrumenten gemäß Artikel 36 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018.

Gremium

Kommission im Sinne des Art. 130 des L.G. Nr. 13/1998 i.g.F. (Unbewohnbarkeitserklärungen)

Kommission im Sinne des Art. 130 des L.G. Nr. 13/1998 i.g.F. (Unbewohnbarkeitserklärungen)

Verwaltungsbereiche

Technischer Dienst

DER TECHNISCHE DIENSTIST ZUSTÄNDIG FÜR: Urbanistik Bauordnung Bauanträge Baukommission sozialer und geförderter...

Dienste

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Dokumente

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Dokumente - 25.09.2024

Antrag um Ausstellung einer Flächenwidmungsbescheinigung

Antrag um Ausstellung einer Flächenwidmungsbescheinigung

Dokumente - 25.09.2024

Antrag um Bauermächtigung für landschaftliche Eingriffe

Antrag um Bauermächtigung für landschaftliche Eingriffe

Dokumente - 25.09.2024

Bauordnung

Bauordnung

Dokumente - 25.09.2024

Checkliste für Benutzungsgenehmigung

Checkliste für Benutzungsgenehmigung

Dokumente - 25.09.2024

Erklärung betreffend das Bauende

Erklärung betreffend das Bauende

Dokumente - 25.09.2024

Erklärung des Bauleiters zur Ausstellung der Bewohnbarkeitserklärung

Erklärung des Bauleiters zur Ausstellung der Bewohnbarkeitserklärung

Orte

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Im Fokus

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Fokus

Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft - Informationen, Fotos und Unterlagen

Bürgerabende und workshops Flyer der Auftaktveranstaltung (16.01.2024) Präsentation der Auftaktveanstaltung...

Gallerien

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