Fasching: Gemeindeämter bleiben geschlossen am ...

Wie vom Gesetz vorgesehen, bleiben die Gemeindeämter am Unsinnigen Donnerstag (8. Februar) und am Faschingsdienstag (13 Februar) jeweils nachmittags geschlossen.

Veröffentlichungsdatum:

05.02.2024

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    Wie vom Gesetz vorgesehen, bleiben die Gemeindeämter jeweils nachmittags geschlossen und zwar am

    • Unsinnigen Donnerstag (8. Februar) und am
    • Faschingsdienstag (13. Februar).

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    Zuletzt aktualisiert: 22.05.2024, 08:16 Uhr

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